UNTERRICHTUNG NACH §34A GEWO
TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbHVORBEREITUNG AUF DIE IHK-SACHKUNDEPRÜFUNG INCL. UNTERRICHTUNG NACH §34A GewO
Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine Alternative zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO mit der Sie als Security-Mitarbeiter trotzdem im Bewachungsgewerbe tätig werden können. Seit vielen Jahren führt die IHK Berlin, in einer angenehmen Lernatmosphäre, Schulungen in der TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH in Berlin durch.
Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nur durch die IHK durchgeführt und stellt grundsätzlich die Mindestvoraussetzung für eine Tätigkeit im Security-Gewerbe dar. Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Die Weiterbildung der Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Security-Unternehmen, wie zum Beispiel Objekt- und Werkschutz, Streifendienst, Geld- und Werttransport, Sicherheitskurierdienste, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Personenschutz und Ermittlungsdienst.
962 / 658 / 2023
TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH
Müllerstraße 156 B, 13353 Berlin
Dauer 20 Tage oder für Selbstzahler 5 Tage
Montag bis Freitag, von 9.00 – 16.00 Uhr
IHK Zertifikat für die Unterrichtung nach §34a GewO
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht
Datenschutz
Bürgerliches Recht
Straf- und Verfahrensrecht
Umgang mit Verteidigungswaffen
Unfallverhütungsvorschriften
Umgang mit Menschen
Grundlagen der Sicherheitstechnik
Kostenübernahme über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich.
Hierzu Antragsunterlagen der TSA Bildungsakademie zur Kostenübernahme mitnehmen und beim Jobcenter / Agentur für Arbeit einreichen.
Nach der genehmigten Kostenübernahme vom Jobcenter / Agentur für Arbeit, kann der Bildungsgutschein bei der TSA Bildungsakademie eingelöst werden. Selbstfinanzierung ebenso möglich.