VORBEREITUNG AUF DIE IHK-SACHKUNDEPRÜFUNG INCL. UNTERRICHTUNG NACH §34A GewO

Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine Alternative zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO mit der Sie als Security-Mitarbeiter trotzdem im Bewachungsgewerbe tätig werden können. Seit vielen Jahren führt die IHK Berlin, in einer angenehmen Lernatmosphäre, Schulungen in der TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH in Berlin durch.

Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nur durch die IHK durchgeführt und stellt grundsätzlich die Mindestvoraussetzung für eine Tätigkeit im Security-Gewerbe dar. Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden ​ Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Die Weiterbildung der Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Security-Unternehmen, wie zum Beispiel Objekt- und Werkschutz, Streifendienst, Geld- und Werttransport, Sicherheitskurierdienste, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Personenschutz und Ermittlungsdienst.


TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH

Müllerstraße 156 B, 13353 Berlin

Dauer 20 Tage oder für Selbstzahler 5 Tage

Montag bis Freitag, von 9.00 – 16.00 Uhr

IHK Zertifikat für die Unterrichtung nach §34a GewO

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gewerberecht

Datenschutz

Bürgerliches Recht

Straf- und Verfahrensrecht

Umgang mit Verteidigungswaffen

Unfallverhütungsvorschriften

Umgang mit Menschen

Grundlagen der Sicherheitstechnik

Kostenübernahme über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich.

Hierzu Antragsunterlagen der TSA Bildungsakademie zur Kostenübernahme mitnehmen und beim Jobcenter / Agentur für Arbeit einreichen.

Nach der genehmigten Kostenübernahme vom Jobcenter / Agentur für Arbeit, kann der Bildungsgutschein bei der TSA Bildungsakademie eingelöst werden. Selbstfinanzierung ebenso möglich.